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   KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07   

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KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07 (https://dejure.org/2007,21502)
KG, Entscheidung vom 20.04.2007 - 24 W 12/07 (https://dejure.org/2007,21502)
KG, Entscheidung vom 20. April 2007 - 24 W 12/07 (https://dejure.org/2007,21502)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 801
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99

    Erlöschen einer vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer erteilten

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Ist der Verwalter berechtigt, die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten der Verwaltung zu vertreten, so hat er in Verfahren, die ein Wohnungseigentümer gegen die übrigen anstrengt, Verfahrensvollmacht für die Antragsgegner (Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Auflage, § 27 Rdnrn. 88 und 90; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris; BayObLG NZM 2001, 959 f.).

    Daran anknüpfend ist der Verwalter befugt, in einem solchen Verfahren, eventuell mit dem Inhalt einer Beschlussanfechtung, einen Rechtsanwalt zur Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer einzuschalten (OLG Frankfurt ZWE 2006, 250 Rdnr. 12 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze a.a.O., § 27 Rdnr. 45; OLG München Der Wohnungseigentümer 2006, 71 Rdnr. 6 nach juris; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris).

    Denn eine von der früheren Verwalterin im Namen der Wohnungseigentümer erteilte Verfahrensvollmacht erlischt durch ihre Abberufung nicht (BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris; Bärmann/Pick, WEG, 17. Auflage, § 27 Rdnr. 39).

  • AG Berlin-Neukölln, 02.06.2005 - 70 II 242/04
    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    5 Die durch Beschluss des Amtsgerichts Neukölln vom 2. Juni 2005 - 70 II 242/04 WEG - vorgenommene Bestellung der Beteiligten zu III.1.

    Einer gesonderten Entscheidung über die in Ziff. 2 und 3 des Beschlusses des Amtsgerichts Neukölln vom 2. Juni 2005 - 70 II 242/04 WEG - getroffenen einstweiligen Anordnungen zur Aussetzung der Wirksamkeit des Beschlusses zu TOP 8 sowie zur Bestellung der Beteiligten zu III.1.

  • OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05

    Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Dabei kann offenbleiben, ob ein Verwalter wie ein Wohnungseigentümer, wenn er nach § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, nicht das Stimmrecht eines anderen als dessen Bevollmächtigter ausüben kann (OLG Düsseldorf ZMR 1999, 60 Rdnr. 12 nach juris; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Auflage, § 25 Rdnr. 19) oder ob der Verwalter, der selbst nicht Wohnungseigentümer ist, als Stellvertreter eines Miteigentümers dessen Stimmrechte hinsichtlich der Beschlussfassung über seine eigene (erneute) Bestellung wahrnehmen kann, weil es letztendlich um die Ausübung des Stimmrechts der Miteigentümer geht (OLG Hamm ZMR 2007, 63 Rdnrn. 16, 17 und 19 nach juris).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Jedenfalls in - wie hier - vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (Az.: V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061 ff.) eingeleiteten Verfahren konnte die Beteiligte zu III.2.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Ist der Verwalter berechtigt, die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten der Verwaltung zu vertreten, so hat er in Verfahren, die ein Wohnungseigentümer gegen die übrigen anstrengt, Verfahrensvollmacht für die Antragsgegner (Niedenführ in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Auflage, § 27 Rdnrn. 88 und 90; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris; BayObLG NZM 2001, 959 f.).
  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Zwar ist der Verwalter in Fällen der Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn er als Antragsteller/Kläger oder Antragsgegner/Beklagter oder Rechtsmittelführer Gegner der Wohnungseigentümer ist oder in anderen Fällen ernsthaft zu befürchten steht, dass er die Wohnungseigentümer wegen eigener gegenläufiger Interessen nicht unterrichtet (OLG Köln OLGR 2006, 669 Rdnr. 10 nach juris; Staudinger/Bub, BGB, 13. Auflage, § 27 WEG Rdnr. 233; KG ZMR 1997, 541 Rdnr. 5 nach juris; KG NZM 2003, 604 Rdnrn 3. und 4 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rdnr. 45).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2006 - 20 W 292/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Ermächtigung des Verwalters zur

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Daran anknüpfend ist der Verwalter befugt, in einem solchen Verfahren, eventuell mit dem Inhalt einer Beschlussanfechtung, einen Rechtsanwalt zur Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer einzuschalten (OLG Frankfurt ZWE 2006, 250 Rdnr. 12 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze a.a.O., § 27 Rdnr. 45; OLG München Der Wohnungseigentümer 2006, 71 Rdnr. 6 nach juris; BayObLG NZM 2000, 291 Rdnr. 22 nach juris).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

    Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Dabei sind an das Vorliegen eines Grundes für die mangelnde Eignung strengere Anforderungen zu stellen als bei der Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund, da sich die Wohnungseigentümer gerade bei einer Wiederbestellung für den Verwalter entschieden haben und in die Entscheidung der Wohnungseigentümer nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden darf, weil die Gerichte nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidungen der Eigentümer eingreifen sollen (OLG Köln WuM 2006, 586 Rdnr. 5 nach juris; BayObLG ZMR 2005, 561 Rdnr. 8 nach juris; OLG Köln NZM 1999, 128 Rdnr. 13 nach juris).
  • OLG München, 23.03.2006 - 34 Wx 10/06

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Abberufung des Verwalters nach Ablauf

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Gründe gegen die Wiederbestellung müssen sich aus Tatsachen ergeben, die zum Zeitpunkt des Bestellungsbeschlusses vorgelegen haben (OLG München ZMR 2006, 475 Rdnr. 14 nach juris; BayObLG WuM 2001, 721 Rdnr. 13 nach juris).
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 228/05

    Reichweite der Vollmacht des Verwalters bei Vertretung der Gemeinschaft in

    Auszug aus KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
    Zwar ist der Verwalter in Fällen der Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn er als Antragsteller/Kläger oder Antragsgegner/Beklagter oder Rechtsmittelführer Gegner der Wohnungseigentümer ist oder in anderen Fällen ernsthaft zu befürchten steht, dass er die Wohnungseigentümer wegen eigener gegenläufiger Interessen nicht unterrichtet (OLG Köln OLGR 2006, 669 Rdnr. 10 nach juris; Staudinger/Bub, BGB, 13. Auflage, § 27 WEG Rdnr. 233; KG ZMR 1997, 541 Rdnr. 5 nach juris; KG NZM 2003, 604 Rdnrn 3. und 4 nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rdnr. 45).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • KG, 27.06.1997 - 24 W 2353/96
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, ZMR 2005, 561; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 41; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 64).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    Dabei sind an das Vorliegen eines Grundes für die mangelnde Eignung strengere Anforderungen zu stellen als bei der Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund, da sich die Wohnungseigentümer gerade bei der Wiederbestellung für den Verwalter entschieden haben, und in die Entscheidung nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden darf (KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 7).

    Gründe gegen die Wiederbestellung des Verwalters müssen sich demnach aus Tatsachen ergeben, die bereits zum Zeitpunkt des Bestellungsbeschlusses vorgelegen haben, es sei denn, später stattfindende Abläufe lassen Rückschlüsse auf die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestellung zu (KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 10).

    Insbesondere würden selbst Fehler bei der Vornahme von Jahresabrechnungen, unberechtigte Entnahme und unzutreffende Einstellung von Rechtsanwaltskosten sowie eine etwaige fehlerhafte Versammlungsleitung einer erneuten Bestellung des Verwalters nicht entgegenstehen (vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 7).

    Die von der Klägerin dargelegten Umstände waren der Mehrheit der Wohnungseigentümer bekannt, weshalb diese einer Wiederbestellung nicht entgegenstehen können (vgl. KG, Beschl. v. 20.04.2007 - 24 W 12/07, ZMR 2007, 801, [...] Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2002 - 16 Wx 153/02, ZMR 2004, 296 ff.).

  • LG Berlin, 23.09.2014 - 55 S 302/12

    Verwalter 45% teuerer als die Konkurrenz: Bestellung unwirksam!

    Bei der Beurteilung, ob ein gegen die Bestellung des Verwalters sprechender wichtiger Grund vorliegt, sind nach allgemeiner Meinung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegen und den Eigentümern bekannt waren (BayObLG ZMR 2005, 561 Rdnr. 10; NZM 2001, 104; KG ZMR 2007, 801; Palandt/Bassenge a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 5), denn nur diese können sie ihrer Entscheidung zugrunde legen.
  • AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10

    Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

    Danach ist zum einen davon auszugehen, dass an die Gründe für eine Anfechtung der Bestellung eines Verwalters mangels Eignung strengere Anforderungen zu stellen sind als bei einer Abberufung des Verwalters, da sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer gerade für eine erneute Bestellung des Verwalters ausgesprochen hat und in diese Mehrheitsentscheidung nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden kann (ebenso KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04 jew. m. w. N.).

    Zum anderen sind nur solche Gründe für eine Anfechtung der Bestellung des Verwalters zu berücksichtigen, die bei Beschlussfassung bekannt waren und zu diesem Zeitpunkt seiner Bestellung entgegengestanden haben (auch insofern KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004, 2 Z BR 173/04); nachträglich bekannt werdende Umstände, in denen ein Eigentümer die fehlende Eignung des Verwalters begründet sieht, können demzufolge nur Grundlage einer Abberufung des Verwalters sein.

  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Das Gericht wird deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer eingreifen (HansOLG, ZMR 2005, 71, 72; Kammergericht, ZMR 2007, 801 - Tz. 7; OLG Düsseldorf, NJW 2006, 3645 -Tz. 58; Bämann-Merle, § 26 Rdnr. 41; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O.).
  • LG Mainz, 15.08.2011 - 306 T 129/08

    Ungültiger Beschluss wegen unzulässiger Majorisierung?

    Bei der Beurteilung, ob ein gegen die Bestellung des Verwalters sprechender wichtiger Grund vorliegt, sind nach allgemeiner Meinung nur solche Umstände zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorliegen und den Eigentümern bekannt waren (BayObLG ZMR 2005, 561 Rdnr. 10; NZM 2001, 104 Rdnr. 18, jeweils zitiert nach Juris; KG ZMR 2007, 801 Rdnr. 10, zitiert nach Juris; Palandt/Bassenge a.a.O., § 26 WEG, Rdnr. 5), denn nur diese können sie ihrer Entscheidung zugrunde legen.
  • AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 5/08

    Nutzung eines Trockenraumes für andere Zwecke?

    Wenn nun aber nicht einmal dem Verwalter die Post in diesem Verfahren zugestellt werden darf, so fordert der Erst-Recht-Schluss, dass dann der Verwalter auch von der Prozessvertretung für die beklagten Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist, d.h. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG nicht greift (so zum alten Recht, OLG Köln, WuM 2006, 586 und KG, ZMR 2007, 801).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 55 S 112/09

    Jahresabrechnung entspricht nicht einer Bilanz nach HGB!

    Dabei sind an das Vorliegen eines Grundes für die mangelnde Eignung strengere Anforderungen zu stellen, als bei der Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund, da sich die Wohnungseigentümer gerade bei einer Wiederbestellung für den Verwalter entschieden haben und in die Entscheidung der Wohnungseigentümer nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden darf, weil die Gerichte nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidungen der Eigentümer eingreifen sollen (vgl. KG v. 20.04.2007, 24 W 12/07, Rn. 7 bei juris).
  • LG München I, 07.07.2014 - 1 S 4470/14

    WEG noch nicht existent: Landgericht kann in der Sache entscheiden!

    Das Gericht darf deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer eingreifen (HansOLG ZMR 2005, 71; KG ZMR 2007, 801).
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